Bei mir können Sie bescheinigte ("beglaubigte") Übersetzungen von Urkunden aller Art (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Schulzeugnissen, Hochschuldiplomen etc.), Verträgen und anderen offiziellen Unterlagen bestellen. Dafür bin ich vom Oberlandesgericht Koblenz ermächtigt. Meine beglaubigten Übersetzungen werden in ganz Deutschland anerkannt!
Wenn Ihre Urkunde vollständig in mehreren Sprachen ausgestellt ist, z. B. in Kasachisch und Russisch, in Belarussisch oder Kirgisisch und in Russisch, können Sie bei mir gerne eine beglaubigte Übersetzung aus dem Russischen ins Deutsche bestellen.
Es spielt keine Rolle, ob Sie in Saarbrücken, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln, München, Dresden, Leipzig, Nürnberg, Stuttgart oder woanders wohnen (wenn Sie wissen möchten, für Behörden welcher Städte und Ortschaften ich bereits Übersetzungen angefertigt habe, können Sie hier lesen). Zum Übersetzen brauche ich nur einen Scan der zu übersetzenden Urkunde, und Ihre beglaubigte Übersetzung bekommen Sie bequem per Post. Bitte beachten Sie: in Einzelfällen werden von Behörden Übersetzungen verlangt, die von Originalurkunden angefertigt wurden; in dem Fall schicken Sie mir bitte Ihre Unterlagen per Einschreiben. In einer Übersetzung aus dem Russischen ins Deutsche wird immer vermerkt, ob dem Übersetzer das Original oder eine Kopie (ein Scan) der Urkunde vorgelegen hat.
Die Übersetzungen entsprechen den Anforderungen der Behörden, z. B. beglaubigte Übersetzungen aus dem Russischen ins Deutsche werden nach ISO 9:1995
angefertigt.
Informationen zu den Preisen für beglaubigte Übersetzungen von Urkunden in der Sprachkombination Russisch-Deutsch finden Sie hier.
Urkundenübersetzung
aus dem Deutschen ins Russische
Oft werden Übersetzungen von Unterlagen aus dem Deutschen ins Russische für Konsulate oder Botschaften gebraucht. Bei der Vorbereitung der Unterlagen muss man die Regeln des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Behörde beachten. Aus eigener Erfahrung habe ich die folgende Vorstellung bekommen, empfehle Ihnen aber, beim zuständigen Konsulat oder bei der Botschaft genauer nachzufragen, in welcher Form die Übersetzung gewünscht wird:
- Übersetzungen für russische
Konsulate in Deutschland sollen von einem russischen Notar oder von einem Mitarbeiter des Konsulats bestätigt (beglaubigt) werden, es macht für die russischen Behörden in Deutschland keinen Unterschied, ob Sie selbst Ihre Dokumente übersetzt haben oder ob es ein beeidigter Übersetzer gemacht hat. Bitte beachten Sie: momentan biete ich keine Übersetzungen für die konsularische Abteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin. Aufträge für Übersetzungen ins Russische für die Konsulate in Hamburg, Bonn, Frankfurt am Main, Leipzig und München werden meinerseits weiterhin gerne angenommen.
- Konsulate und Botschaften der Republiken Belarus, Kasachstan
und Usbekistan
akzeptieren Übersetzungen, die von einem deutschen beeidigten/ermächtigten Übersetzer angefertigt wurden und mit seinem Stempel und seiner Unterschrift versehen sind. Meine Übersetzungen werden also akzeptiert.
- Für moldawische Konsulate sollen die Übersetzungen ins Russische, die von einem deutschen beeidigten Übersetzer angefertigt wurden, vom zuständigen Landgericht legalisiert werden. Dafür schicke ich die Übersetzung und das Original der Urkunde an das Oberlandesgericht Koblenz, weil ich dort den Eid als Übersetzer und Dolmetscher abgegeben habe, dort wird meine Unterschrift bestätigt, und dann wird die Legalisation vom Landgericht ausgestellt. Eine Rechnung wird vom OLG auf Ihren Namen ausgestellt (ca. 30 Euro).