Sie brauchen eine Übersetzung und hätten Fragen zum Ablauf oder zu meiner Arbeit, möglicherweise werden Sie hier Anworten auf Ihre Fragen finden
Wenn Sie Übersetzungen brauchen, dann bitte ich Sie, mir die zu übersetzenden Unterlagen erstmal per E-Mail zu schicken. Ich schaue sie mir an und danach bekommen Sie ein Angebot. Dieses Angebot ist für mich bindend, für Sie aber nicht. Wenn das Angebot aus irgendeinem Grund für Sie nicht akzeptabel ist, können Sie es ablehnen.
Bitte beachten Sie: ich bin nur für Russisch und Deutsch zuständig. Mit anderen Sprachen kann ich Ihnen leider nicht helfen. Ich biete beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus dem Russischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Russische an.
Normalerweise brauche ich kein Original. Bei Übersetzungen aus dem Russischen ins Deutsche wird immer vermerkt, ob dem Übersetzer das Original oder eine Kopie vorlag. Übersetzungen vom Original werden von deutschen Behörden nur in Einzelfällen verlangt. In 98% der Fälle übersetze ich von Scans / Kopien / Bildern der Unterlagen und solche Übersetzungen werden natürlich akzeptiert. Bitte beachten Sie die Anforderungen der jeweiligen Behörden. Wenn eine Behörde nicht explizit Übersetzungen vom Original verlangt, dann werden (fast) immer Übersetzungen von Kopien akzeptiert. Die Kopien / Scans / Bilder brauche ich in sehr guter Qualität, alles muss lesbar sein. Diese Kopien werden ausgedruckt und zusammen mit den Übersetzungen zusammengebunden.
Bei Übersetzungen aus dem Deutschen ins Russische mache ich keinen Vermerk, ob mir das Original oder eine Kopie vorlag. Wenn es für Sie wichtig ist, kann ich natürlich so einen Vermerk hinzufügen.
Beglaubigte Übersetzunen von Urkunden aus dem Russischen ins Deutsche werden von allen deutschen Behörden und Einrichtungen akzeptiert.
Bei beglaubigten Übersetzungen aus dem Deutschen ins Russische sind Anforderungen der jeweiligen Behörde zu beachten. Ich kann meine Übersetzungen nur als in Deutschland ermächtigter Übersetzer mit meinem Stempel und meiner Unterschrift "beglaubigen". In einigen Fällen werden ausdrücklich "notariell beglaubigte Übersetzungen" verlangt, solche Übersetzungen biete ich nicht an.
Aus Erfahrung:
- Übersetzungen für russische Konsulate sind im Konsulat zu beglaubigen. Beglaubigungen von deutschen Übersetzern werden generell nicht anerkannt und haben keinen Wert für russische Konsulate. Ich biete Übersetzungen zur Beglaubigung im russischen Generalkonsulat in Bonn. Zur Beglaubigung in Berlin mache ich keine Übersetzungen.
- Behörden anderer Staaten (Kasachstan, Usbekistan, Kirgisistan, Tadschikistan etc.) akzeptieren Übersetzungen mit meiner Beglaubigung
- Turkmenistan: bitte beachten Sie Anforderungen der turkmenischen Behörden. Ich könnte Ihnen nur Übersetzungen mit meiner Beglaubigung anbieten, jedoch ohne notarielle Beglaubigung oder Ähnliches.
Nein. Ich beglaubige keine fremden Übersetzungen. Bei der Preisberechnung berücksichtige ich u. a. den Arbeitsumfang. Wenn ich nicht nur mit dem Dokument arbeiten soll, sondern auch mit seiner Übersetzung, dann habe ich mehr Arbeit und meine Übersetzung würde teurer ausfallen. Ich bin ein qualifizierter, ermächtigter, staatlich geprüfter Übersetzer für Russisch und trage die ganze Verantwortung für meine Arbeit.
Nein. Als Übersetzer kann ich nur die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzungen bestätigen ("beglaubigen"). Zur Beglaubigung von Kopien wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oden einen Notar. Wenn eine Vollmacht benötigt wird, ist in der Regel ein Termin beim Notar nicht zu vermeiden.
Nein. Eine Apostille kommt auf das Original der Urkunde. Ein Übersetzer hat damit nichts zu tun. Eine Apostille kann in der Regel nur in dem Land ausgestellt werden, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Ich könnte nur mit der Beantragung einer Apostille für meine Übersetzung aus dem Deutschen ins Russische helfen, wenn die Übersetzung in einem anderen Land vorgelegt werden muss, z. B. in Kasachstan oder in der Republik Belarus.
Die Bezahlung erfolgt bei mir per Vorkasse. Seit Februar 2018 arbeite ich erfolgreich als Übersetzer. Zur Bezahlung bekommen Sie eine Rechnung von mir, in der alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu finden sind. Außerdem sind z. Z. 269 Rezensionen von meinen Kundinnen und Kunden auf Google zu finden. Sie können ruhig diesen Bewertungen vertrauen. Außerdem werden Übersetzer und Übersetzer vor der Beeidigung vom zuständigen Gericht auf Zuverlässigkeit geprüft. Es besteht absolut kein Risiko für Sie. Wenn die Bezahlung schnell getätigt wurde, ist Ihre Übersetzung in der Regel auch ziemlich schnell fertig.
In einigen Fällen biete ich Rabatte bei großen Bestellungen an. Generell arbeite möglichst günstig für Sie. Ich setzte nie zu hohe Preise. Sie profitieren von berechtigten Tarifen, guten Übersetzungen und kurzer Bearbeitungszeit.
Bei beglaubigten Übersetzungen bekommen Sie immer alles in 2 Exemplaren. Wenn Sie mehr brauchen, können Sie gerne gegen einen geringen Aufpreis mitbestellen. Natürlich ist es möglich, auch zu einem späteren Zeitpunkt eine zusätzliche Ausfertigung der Übersetzung zu bekommen, es wird aber etwas teurer, als wenn Sie direkt mitbestellen.
Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an!