Bitte beachten Sie: eine genaue Liste von benötigten Unterlagen bekommen Sie nur im zuständigen Standesamt! Bei mir können Sie beglaubigte Übersetzungen der Unterlagen für Standesämter aus dem Russischen ins Deutsche bestellen!
Deutsche Behörden machen den Weg zum glücklichsten Moment für internationale Paare nicht einfach. Falls Sie eine russische Braut oder einen russischen Bräutigam haben, finden Sie in dem Artikel eine Liste der Unterlagen, die Sie für eine Eheschließung für Ihren russischen Partner oder Ihre russische Partnerin brauchen würden:
- notariell beglaubigte Kopie des russischen Innenpasses mit Apostille
und ihre beglaubigte Übersetzung ins Deutsche;
- Geburtsurkunde mit Apostille
und ihre beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Geburtsurkunden aus der Sowjetzeit werden normalerweise nicht apostilliert, das Standesamt könnte aber eine neue Geburtsurkunde mit einer Apostille verlangen;
- Bescheinigung über den Familienstand (Bescheinigung über das Nichtvorliegen eines Eintrags im Eheregister)
mit Apostille und beglaubigter Übersetzung der Bescheinigung aus dem Russischen ins Deutsche;
- eidesstattliche Erklärung über den Familienstand mit Apostille
und beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Die Erklärung wird bei einem russischen Notar (in Russland oder in einem russischen Konsulat in Deutschland) abgegeben.
Falls Ihre Braut oder Ihr Bräutigam früher verheiratet war, werden in der Regel zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Heiratsurkunde mit Apostille
und beglaubigte Übersetzung ins Deutsche;
- Scheidungsurkunde mit Apostille
und beglaubigte Übersetzung aus dem Russischen ins Deutsche;
- oder Sterbeurkunde
des ehemaligen Ehegatten oder der ehemaligen Ehegattin mit Apostille mit beglaubigter Übersetzung.
Eine Apostille für ein Dokument wird nur im Land angefertigt, wo das Dokument ausgestellt wurde.
Alle Dokumente müssen vollständig mit Apostillen aus dem Russischen ins Deutsche von einem ermächtigten/beeidigten Übersetzer übersetzt werden.
WICHTIG!!!
Wenn Sie alle Unterlagen mit den Übersetzungen haben, wird im Standesamt in einem Termin alles geprüft und dann werden die Unterlagen an das Oberlandesgericht weitergeleitet, dort wird eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erstellt, weil z. B. Russland und Belarus keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen. Die Befreiung kostet eine Gebühr, die vom Einkommen der ausländischen Braut (des ausländischen Bräutigams) abhängt. Es wird also oft auch eine Einkommensbescheinigung
mit einer beglaubigten Übersetzung verlangt.
Wenn die Braut oder der Bräutigam aus dem Ausland der deutschen Sprache nicht genug mächtig ist, kann auch ein beeidigter Dolmetscher bei einer Eheschließung
nötig sein. Selbstverständlich biete ich auch das Dolmetschen im Standesamt an!
Die richtige Liste der benötigten Unterlagen bekommen Sie natürlich nur im Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wird.
Eine bescheinigte Übersetzung aus dem Russischen ins Deutsche aller Unterlagen können Sie gerne bei mir bestellen. Ich habe schon mehrere Paare auf dem Weg zum einer Eheschließung begleitet.
Preise für beglaubigte Übersetzungen aus dem Russischen ins Deutsche finden Sie hier.