








Jeder hat schon mal etwas über „beglaubigte“ Übersetzungen
gehört. Und über bestätigte oder bescheinigte auch? Kennen Sie auch den
Unterschied? Richtig, das ist alles dasselbe! Der Begriff „beglaubigte
Übersetzung“ ist umgangssprachlich. Der Übersetzer kann keine Übersetzung im
richtigen Sinne beglaubigen. Er bestätigt oder bescheinigt mit seiner
Unterschrift und seinem Stempel und einer bestimmten Formel, dass seine
Übersetzung einer Urkunde oder eines offiziellen Dokumentes richtig und
vollständig ist. In jedem Bundesland werden Begriffe bezüglich der Tätigkeit
der Dolmetscher und Übersetzer in eigenen Gesetzen festgesetzt. So, z.B. in Rheinland-Pfalz
wird die „beglaubigte“ Übersetzung bescheinigt, und in Sachsen bestätigt. Aber
nicht alle Übersetzer sind befugt, diese Art der Übersetzungen fertigzustellen.
Das dürfen nur ermächtigte, beeidigte oder vereidigte Übersetzer tun, auch je
nach Bundesland. In jedem Bundesland sind unterschiedliche Gesetze und
Voraussetzungen für Übersetzer, die beeidigt/ermächtigt werden möchten, aber die
Übersetzungen sind bundesweit gültig. Auf jeden Fall hat der ermächtigte
Übersetzer seine fachlichen Qualifikationen und persönliche Eignung
nachgewiesen.
Ich habe meinen Eid im Oberlandesgericht Koblenz geleistet und wurde als Dolmetscher beeidigt und als Übersetzer für Russisch ermächtigt. Für bescheinigte Übersetzungen verfüge ich auch über einen Stempel und darf Urkunden von Russisch auf Deutsch und von Deutsch auf Russisch übersetzen.
Wofür braucht man diese bescheinigten Übersetzungen? Oft brauchen russische Bürger in Deutschland bescheinigte Übersetzungen ihrer Unterlagen zur Vorlage bei deutschen Behörden oder bei einer Bewerbung um einen Studien- oder Ausbildungsplatz. Deutsche Bürger können auch bescheinigte Übersetzungen ihrer Zeugnisse zum Studium in Russland brauchen.